Der GEAK ist der offizielle Gebäudeenergieausweis der Kantone. Er spiegelt den Energieverbrauch von Wohnbauten, Verwaltungs- und Schulgebäuden. Der GEAK gibt Auskunft über den energetischen Ist-Zustand einer Liegenschaft sowie über das energetische Verbesserungspotenzial bei Gebäudehülle und -technik. Der ermittelte Energiebedarf wird anhand einer Energieetikette von A bis G (von sehr energieeffizient bis wenig energieeffizient) angezeigt. Verbesserungen bei Gebäudehülle und/oder der Gesamtenergieeffizienz führen zu einer besseren Bewertung.
Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000
Nur für Bauten, für die GEAK erstellt werden kann (Option für andere Bauten: M-11)
Massgeblich ist die Verbesserung der GEAK-Effizienzklasse bei Gebäudehülle und Gesamtenergieeffizienz (Bsp.: Verbesserung Gebäudehülle um 3 Klassen, Verbesserung Gesamtenergieeffizienz um 4 Klassen -> Massgebliche Verbesserung: 3 Klassen)
Kombination mit Förderbeiträgen an Einzelbauteile (M-01), Einzelanlagen (M-02 bis M-09) oder Gesamtsanierung (M-12, M-13) im gleichen Bauprojekt nicht möglich
GEAK Plus vor Umsetzung
Auszahlung erfolgt auf Nachweis GEAK nach Umsetzung (bis spätestens drei Jahre nach Förderantrag einzureichen)
Die Kantone können zusätzlich weitere Bedingungen erlassen. Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons.